Seelsorge mit Menschen mit Behinderung und ihren Angehörigen fordert alle in dieser Pastoral Tätigen in besonderer Weise und mit ihrer ganzen Person. Zusätzlich zur praktisch-theologischen Basisqualifikation und der Fähigkeit zur Kommunikation und Kooperation benötigen sie oft eine spezielle Kompetenz, um ihr pastoral-seelsorgerliches Handeln im jeweiligen meist hoch spezialisierten Arbeitsfeld des Sozial- und Gesundheitswesens heilsam zu gestalten und dazu beizutragen, dass Leben und Glauben in Familien, Einrichtungen der Behindertenhilfe sowie in den Pfarrgemeinden unbehindert geteilt werden kann.
In diesem Kompaktseminar soll es um eine „Felderkundung“ gehen. Ausgehend von Praxisbeispielen werden pastorale Herausforderungen und Handlungsoptionen für die seelsorgerische Arbeit herausgearbeitet. Die unmittelbare Begegnung mit Menschen mit geistiger Behinderung in Alltag und Gottesdienst ist ebenso Bestandteil des Seminars wie die Klärung von Grundlagen einer inklusiven Pastoral, die z.B. Menschen mit (geistiger) Behinderung eine eigene Spiritualität zugesteht und Teilhabechancen eröffnen will. Die Teilnehmer*innen erfahren, dass Behinderung sich in diesen Kontexten zunächst als eine Schwierigkeit nicht-behinderter Menschen zeigt. Die Zusammenarbeit mit der Fachstelle Inklusion des Rheingau Taunus Kreises ist hier vorgesehen. Das Seminar weist nach, dass eine „inklusive Kirche“ keine bloße Idee, sondern schon längst im Werden und vielerorts bereits schon Wirklichkeit geworden ist. Das Evangelium und die Gottesdienste in leichter Sprache machen das ebenso wie die Bischofsworte von Bischof Dr. Georg Bätzing in leichter Sprache sichtbar. Die DBK hat eine Arbeitshilfe (Nr. 308) herausgegeben, in der die kirchliche Pastoral im Zusammenwirken von Menschen mit und ohne Behinderungen beschrieben wird. Die Pfarrer Marcus Fischer und Michael Pauly bringen ihre Erfahrungen vor Ort mit Gemeindemitgliedern mit Behinderung ein. Sie berichten über das „Brückenmodell“, das kleine Wohneinheiten und die Gemeinde vor Ort mit einander verbindet. Eine Teilnahme an Gottesdiensten im St. Vincenzstift Aulhausen, einer Einrichtung für Menschen mit geistiger Beeinträchtigung, ist ebenfalls vorgesehen.
Die Unterbringung erfolgt in Pensionen in Aulhausen. Die Mahlzeiten werden im St. Vincenzstift eingenommen. Tagungsräume befinden sich im Pfarrzentrum der Pfarrei Hl. Kreuz Rheingau in Geisenheim und im St. Vincenzstift Aulhausen.