Das Oberseminar besteht aus zwei Teilen. Zum einen dient es der gemeinsamen Diskussion und Besprechung aktueller kirchenrechtlicher und religionsrechtlicher Themen und Arbeiten und zum anderen der vertieften Auseinandersetzung mit Quellen und Literatur des Kirchenrechts, der kirchlichen Rechtsgeschichte und des Religionsrechts.