Im Unterschied zur Vorlesung des SS 2015 liegt im SS 2017 der Schwerpunkt der Vorlesung auf den synodalen Strukturen der Kirche. Die Tria-Munera-Lehre, die Lehre von den drei Diensten Christi des Verkündigens, Heiligens und Leitens steht für die Gliederung der Bücher II bis IV des CIC/1983 Pate. Diese Vorlesung wendet sich dem munus regendi, dem Leitungsdienst sowie dem munus docendi, dem Verkündigungsdienst der Kirche und damit den Büchern II und III des CIC/1983 zu. Das zweite Buch des CIC/1983 wird mit der Überschrift „Volk Gottes“ versehen. Damit rezipiert der CIC/1983 einen der zentralen ekklesiologischen Bildbegriffe und gibt mit dieser Überschrift gleichsam das verfassungsrechtliche Programm bzw. Panorama vor. Die Vorlesung widmet sich der Rezeption der Ekklesiologie des II. Vatikanischen Konzils im CIC/1983 und damit der Frage nach der organischen Struktur der Kirche als Gemeinschaft der Gläubigen sowie der Frage nach der hierarchischen Struktur der Kirche auf den drei verfassungsrechtlichen Ebenen der Gesamtkirche, der Teilkirche und der Pfarrei. In diesem Kontext werden die verschiedenen Ämter und Dienste der Kirche erläutert. Gemäß dem Schwerpunkt dieses Semesters werden die synodalen Strukturen der Kirche ausführlich behandelt.
Ferner sind von der Verfassungsstruktur der Kirche die Vereinigungsstrukturen zu unterscheiden. Gemäß dem Schwerpunkt dieses Semesters werden die synodalen Strukturen der Kirche ausführlich behandelt.
Neben diesem ersten Teil der Vorlesung zum munus regendi der Kirche widmet sich die Vorlesung in ihrem zweiten Teil dem munus docendi zu. Im Rahmen des Verkündigungsdienstes der Kirche stellen sich insbesondere die Fragen der Verbindlichkeitsgrade lehramtlicher Äußerungen und dem von den Gläubigen erwarteten Gehorsam, der rechtlichen Regelung des Predigtdienstes, der Katechese und des Religionsunterrichts.