Das Oberseminar besteht aus zwei Teilen. Zum einen dient es der
gemeinsamen Diskussion und Besprechung aktueller kirchenrechtlicher und
religionsrechtlicher Themen und Arbeiten und zum anderen der vertieften
Auseinandersetzung mit Quellen und Literatur des Kirchenrechts, der
kirchlichen Rechtsgeschichte und des Religionsrechts.